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Montag, 14. Juli

Aufstockung der Invalidenrente

Rom (mit). Die Invalidenrente in Italien darf nicht mehr unter 603,40 Euro pro Monat liegen.

Dies gilt künftig auch für „jüngere“ Arbeitnehmer, also jene, die ihre Arbeit nach dem 1. Jänner 1996 aufgenommen haben und deren Renten vollständig nach dem beitragsorientierten System berechnet werden, das 1995 mit der sogenannten Dini-Reform eingeführt worden war.
Die Neuregelung wurde durch ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts festgelegt, das jetzt im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Nach bisheriger Regelung hatten Arbeitnehmer, die vor der Reform des Jahres 1995 Rentenbeiträge eingezahlt hatten, bei Invalidität lediglich eine auf die eingezahlten Beiträge basierende Invalidenrente, ohne Anspruch auf eine Aufstockung. Das Verfassungsgericht wies zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber zügig die notwendigen Mittel bereitstellen müsse, ohne dabei das verfassungsmäßige Haushaltsgleichgewicht zu gefährden. Die Entscheidung stellt eine Korrektur der Rentenreform von 1995 dar.